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BVerwG, 27.06.1985 - 9 B 233.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Asylrechtliche Relevanz von Auskünften des Auswärtigen Amtes bezüglich innenpolitischer Verhältnisse in der Türkei - Gerichtliche Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen durch Sachverständigengutachten
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.04.1985 - 11 A 88/81
- BVerwG, 27.06.1985 - 9 B 233.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 9 B 233.85
Maßgebend ist vielmehr allein, ob sich das Tatsachengericht daran hätte gehindert sehen müssen, den seiner Entscheidung tatsächlich zugrundegelegten Beweismitteln wegen eines der oben angeführten Mängel zu folgen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]. - BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83
Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 9 B 233.85
Daß hier für das Berufungsgericht ein solcher Hinderungsgrund an der Verwertung der amtlichen Auskünfte des Auswärtigen Amtes vorgelegen hätte, ist mit dem nur allgemeinen, durch keinerlei fallbezogene Darlegungen unterstützten Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsgericht hätte "nicht von einer unvoreingenommenen Beurteilung der innenpolitischen Verhältnisse in der Türkei durch das Auswärtige Amt ausgehen dürfen", nicht hinreichend dargetan (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - DVBl. 1985, 577).